Zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub

Zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat den indirekten Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative mit 15 zu 10 Stimmen angenommen.


Veröffentlicht: 19.08.2019

Der Entwurf sieht vor, dass Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des Kindes einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen beziehen können. Eine Minderheit möchte nicht auf die Vorlage eintreten.

Die Volksinitiative für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub verlangt die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Der Ständerat sprach sich stattdessen für einen indirekten Gegenentwurf aus, bei welchem die Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen können.
Die Kommissionsmehrheit unterstützt diesen Entscheid des Ständerates. Zur Debatte stand zudem das Konzept eines Elternurlaubs. Mit 16 zu 9 Stimmen setzte sich dabei der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub gegen den Elternurlaub durch. Allerdings möchten verschiedene Minderheiten im indirekten Gegenentwurf den Vaterschaftsurlaub durch einen Elternurlaub ersetzen:
Elternurlaub von je 14 Wochen für die Mutter und den anderen Elternteil
Elternurlaub von 38 Wochen, wobei jedem Elternteil 14 Wochen zustehen und die restlichen zehn Wochen untereinander aufgeteilt werden können (zu diesem Konzept wurde auch eine Minderheit als direkten Gegenentwurf eingereicht)
Elternurlaub von 52 Wochen, wobei jeder Elternteil die Hälfte bezieht
Bei der Dauer des Vaterschaftsurlaubs will eine Minderheit den indirekten Gegenentwurf mit der Volksinitiative gleichsetzen, indem den Vätern vier Wochen zustehen sollen. Eine weitere Minderheit möchte den indirekten Gegenentwurf dahingehend ausbauen, dass der bezahlte Urlaub acht Wochen beträgt, die der Vater innerhalb von 12 Monaten nehmen kann.
Abschliessend empfiehlt die Kommission die Volksinitiative mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Eine Minderheit empfiehlt sie zur Annahme. Die Initiative und der indirekte Gegenentwurf sind für die Beratung im Nationalrat in der Herbstsession vorgesehen.