Veröffentlicht: 21.08.2019
Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.
Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes wurde am 14. Dezember 2018 vom Parlament verabschiedet. Die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Parlamentes ist am 7. April 2019 ungenutzt abgelaufen. Die neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das sind 0,9 Prozent der Unternehmen, in denen 46 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Schweiz arbeiten.
Medienmitteilung des Bundesrat