BPW Switzerland zählt 40 lokale Clubs mit insgesamt über 2‘000 Mitgliedern in der ganzen Schweiz. Unsere Ziele sind unter anderem die Unterstützung, die Interessenvertretung und Vernetzung von berufstätigen Frauen.
Durch die Unterstützung bei der Schaffung besserer Rahmenbedingungen für berufstätige Frauen sollen Frauen die Wahlfreiheit haben, mit der gleichen Selbstverständlichkeit dieselben Positionen einzunehmen wie Männer, verbunden mit gleicher Verantwortung, gleichem Prestige, gleichem Lohn und gleichen Einflussmöglichkeiten. Unsere Vision ist, dass Frauen im Berufs- und Geschäftsleben gleichberechtigt und gleichwertig vertreten sind.
Eine der grossen Herausforderungen heute ist dabei die – letztlich für Frauen nach wie vor nicht vorhandene – Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Immerhin ist mittlerweile in Erfüllung eines Verfassungsauftrages ein Mutterschaftsurlaub eingeführt worden. Dabei kann es unseres Erachtens aber nicht bleiben. Ein Vaterschaftsurlaub ist ein Gebot der Stunde, dies aus mehreren Gründen.
Grundsätzliche Bemerkung: die Bundesverfassung gibt klar ein Diskriminierungsverbot vor (Art. 8). Das Gesetz soll explizit für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen. Diese Gleichstellung ist heute in tatsächlicher Hinsicht aber bei weitem nicht gegeben. Ein Vaterschaftsurlaub ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Im Detail:
Der Vater muss zum Nachwuchs auch eine enge Bindung aufbauen können, auch er muss von Beginn weg eine wichtige Bezugsperson für das Kind werden können. Dazu muss er in der Zeit nach der Geburt präsent sein können, denn dann werden die Weichen gestellt.
Gleichzeitig dient dies der Entlastung der Mutter. Das gilt umso mehr, wenn Kinder bereits vorhanden sind, die ebenfalls betreut werden müssen. Es ist unseres Erachtens einer modernen Gesellschaft unwürdig, darauf zu vertrauen, dass weitere Verwandte wie namentlich Grossmütter, Schwestern, Tanten zur Verfügung stehen, oder die Familie auf eine bezahlte Betreuung zu verweisen.
Die – auch schon nur potentielle – Familie beeinträchtigt heute quasi ausschliesslich das berufliche Wirken und die Karrierechancen von Frauen. Sie werden nicht befördert oder gar nicht eingestellt. Das zeigt sich nicht zuletzt in der marginalen Vertretung von Frauen in Leitungsgremien. Ein Vaterschaftsurlaub kann einen wichtigen Beitrag leisten, das «Eltern-» oder «Familienrisiko» auf Frauen wie Männer zu verteilen und so den Frauen in tatsächlicher Hinsicht mehr berufliche Chancen einzuräumen.
Nicht zu vergessen ist, dass das moderne Familienrecht die althergebrachte «Einversorgerehe» abgeschafft hat. Frauen und ihre Familien sind darauf angewiesen, auf einen angemessenen Lohn und auch auf eine angemessen eigene Altersversorgung bauen zu können.
Das gilt umso mehr, als in der Schweiz ein Fachkräftemangel besteht. Der Arbeitsmarkt ist auf die gut ausgebildeten und motivierten Frauen angewiesen. Es mutet etwas seltsam an, wenn den Vätern kein – zeitlich notabene überschaubarer - Urlaub zugestanden werden soll, weil sie im Beruf so gar nicht fehlen können. Und gleichzeitig wird Frauen faktisch verwehrt, in höherem Mass oder überhaupt berufstätig zu sein.
Entsprechend danken wir der SGK-S, das Anliegen der Initiative aufgenommen zu haben. Für die konkrete Ausgestaltung eines Vaterschaftsurlaubes (Dauer, Finanzierung etc.) sind mehrere Varianten denkbar. Wir erachten namentlich die Finanzierung über die Erwerbsersatzordung als pragmatische und taugliche Lösung. Wir verzichten darauf, die Initiative im Detail dem vorliegenden indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der indirekte Gegenentwurf der SGK-S stellt für uns aber das absolute Minimum dar.
Ein Vaterschaftsurlaub, wie er nun diskutiert wird, kann ohnehin nur ein erster Schritt sein zu einem echten und fairen Elternurlaub. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen.
Für die Berücksichtigung unseres Anliegens danken wir Ihnen bereits heute.